Langzeitentwicklung der Luftbelastung durch Feinstaub PM10

Regelmässige Staubmessungen werden seit den 1980er Jahren durchgeführt

Die Schweizer Luftreinhalte-Verordnung (LRV) trat im Jahr 1985 in Kraft. Die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der Luftqualität sind Messungen, die im Rahmen des nationalen Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL) sowie von kantonalen und städtischen Fachstellen durchgeführt werden. Systematische Messungen von luftgetragenem Schweb- und Feinstaub werden seit Anfang der 1980er Jahre gemacht.

Am Anfang Gesamtstaub, seit Ende der 1990er Jahre Feinstaub

Ursprünglich wurde vor allem die gesamte Menge an Schwebstaub gravimetrisch bestimmt (englisch: «total suspended particles» TSP). Die Gravimetrie ist noch heutzutage das Referenzverfahren zur Feinstaubbestimmung. Der Begriff «Feinstaub» bezieht sich jedoch auf Staubpartikel kleiner als 10 Mikrometer im aerodynamischen Durchmesser (PM10). Mit der Einführung des Immissionsgrenzwertes für Feinstaub PM10 in der LRV im Jahr 1998 wurde vermehrt PM10 anstelle von TSP gemessen. Um eine konsistente Betrachtung der Langzeitentwicklung der Feinstaub PM10 Immissionen zu ermöglichen, wurden an einigen Standorten im NABEL-Messnetz sowie an wenigen Standorten im heutigen OSTLUFT-Gebiet für ein Jahr Parallelmessungen von TSP und PM10 durchgeführt, um den Anteil von PM10 im TSP zu bestimmen. Mit einer solchen Zeitreihenüberführung können rückwirkend mit einer gewissen Unsicherheit auch die Feinstaub PM10 Immissionen abgeschätzt werden. Die entsprechenden Anteile schwanken zwischen verschiedenen Standorten nur gering. Im Folgenden wurde auf dieser Grundlage die Langzeitentwicklung von Feinstaub PM10 an Standorten im OSTLUFT-Gebiet inklusive NABEL-Standorte dargestellt, an denen in den 1980er und 1990er Jahren TSP gemessen wurde (siehe Abbildung).

Deutliche Abnahme der Feinstaubbelastung in den letzten 40 Jahren

In den 1980er Jahren, vor der systematischen Einführung von Partikelfiltern und Katalysatoren, wurden sehr hohe Jahresmittel-Immissionen von Feinstaub PM10 gemessen. Die Schere zwischen der Belastung städtischer Hintergrundstandorte (z.B. Zürich Kaserne oder in Dübendorf) und verkehrsbelasteten Standorten (z.B. Zürich Schimmelstrasse) war sehr gross. Durch die Erarbeitung von Luftreinhaltemassnahmen konnte die Situation langsam und stetig verbessert werden. Zwar schwankt die Feinstaubbelastung von Jahr zu Jahr aufgrund der zusätzlichen Einflüsse von Witterung auf Emissionen und ihre Ausbreitung, jedoch zeigt gerade die Betrachtung der Langzeitentwicklung den Erfolg einer konsequenten Luftreinhaltung. Im Vergleich zu früheren Jahrzehnten ist heutzutage der Anteil aus gasförmigen Vorläuferstoffen sekundär gebildeten Feinstaubs höher, weil die Emissionen primär emittierter Feinstaubpartikel überproportional gesenkt werden konnten. Seit Mitte der 2010er Jahre wird im OSTLUFT-Gebiet der Jahresmittel-Immissionsgrenzwert für Feinstaub PM10 überall eingehalten. Die Betrachtung der entsprechenden Langzeitentwicklung verdeutlicht auch, dass die Verbesserung der Luftbelastung leider nicht von heute auf morgen erreicht wird und ein Langzeitprojekt bleibt.

Deutliche Abnahme der Feinstaubbelastung in den letzten 40 Jahren

Ist mit der Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub PM10 nun alles gut und ist man als Einwohner/in vor schädlichen Auswirkungen durch Feinstaub geschützt? Mitnichten. Seit dem Jahr 2018 gibt es in der LRV einen Jahresmittel-Immissionsgrenzwert von 10 µg/m3 für die feine Feinstaubfraktion (PM2.5, ca. 70 % vom PM10), der heutzutage in einzelnen Jahren und an stärker verkehrsbelasteten Standorten noch überschritten wird. Zudem hat die Weltgesundheitsorganisation WHO im Jahr 2021 ihre Luftgüteleitlinien mit dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand bezüglich Gesundheitsauswirkungen aufdatiert und die entsprechenden Richtwerte, auf denen üblicherweise die Schweizer Immissionsgrenzwerte basieren, deutlich nach unten korrigiert. Dies greift die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene in einem aktuellen Bericht als Empfehlung an den Bundesrat zur Anpassung der Immissionsgrenzwerte auf. Der vorgeschlagene Schwellenwert, unterhalb dessen schädliche Gesundheitsauswirkungen noch nicht ausreichend sicher erfasst sind, beträgt 5 µg/m3 Feinstaub PM2.5 im Jahresmittel und wird fast überall im OSTLUFT-Gebiet deutlich übertroffen. Somit ist klar, dass noch grosse Verbesserungen erreicht werden müssen, um die Bevölkerung vor schädlichen Gesundheitsauswirkungen durch Feinstaub PM2.5 zu schützen.

[µg/m³]