Glossar FairFeuern

Brennstoffe

  • Altholz

    Als Altholz gelten:

    • Holzbauteile und Holzmaterialien aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen (z. B. Balken, Böden, Täfer, Decken, Treppen, Fenster, Türen, Einbauten)
    • Holzmöbel ohne Bezüge aus anderen Materialien (z. B. Tische, Schränke, Stühle, Holzteile von Polstermöbeln)
    • Hölzerne Verpackungen (z. B. Kisten, Verschläge, Harasse, Einweg- und Mehrwegpaletten)
    • Gemische aus Altholz und anderen Holzmaterialien ohne problematische Holzabfälle

    Anlageanforderungen:

    • Altholz darf nur in speziell für diesen Zweck ausgerüsteten und zugelassenen Grossanlagen über 350 kW oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt werden.
  • Restholz

    Als Restholz gelten:

    • Produktionsabfälle aus holzverarbeitenden Industrie- und Gewerbebetrieben wie Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken (z.B. Spanplattenabschnitte, Hobelspäne, Schleifstaub).
    • Gemische aus Restholz und naturbelassenem Holz.

    Anlagebeschränkungen

    • Restholz darf nur in Holzfeuerungen mit einer Leistung ab 40 kW verbrannt werden.
    • Für die Restholzverwertung gelten strengere Emissionsbegrenzungen, die auf den Einzelfall abgestimmt werden müssen.
  • Siedlungsabfälle

    Unter dem Begriff Siedlungsabfälle werden die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Strassenkehricht, Marktabfälle, kompostierbare Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Abfälle aus der Getrenntsammlung von Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffen, Holz und Elektronikteilen erfasst. Es ist verboten, diese zu verbrennen!

Schäden an der Anlage

  • Korrosionsschäden

    Bei der Verbrennung verbotener Materialien wie Altholz, Siedlungsabfälle, durch Drosselung der Luftzufuhr oder feuchtes Brennholz können sehr korrosive Abgase entstehen (kondensierende Säuren). In der Folge werden Metallteile im Heizkessel angegriffen und zerfressen. Heizkessel und Kamin werden undicht und müssen repariert oder vorzeitig ersetzt werden. Deshalb richtig feuern und nur sauberes Brennholz verwenden.

  • Verpechung/Glanzruss

    Die Ursache der Verpechung liegt meist an Bedienungsfehlern, unvollständiger Verbrennung durch mangelnde Hitzeentwicklung oder fehlender Luftversorgung. Dabei werden Kohlenwasserstoff-Verbindungen nicht ausreichend umgesetzt und können im Bereich kälterer Anlageteile als pechartiger Belag kondensieren (Glanzruss).